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BAföG Novelle 2019

Finanzen
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Mehr BAföG für mehr Studierende mit der 26. BAföG Novelle – ab WiSe 2019/20

Was das für dich bedeutet, findest du hier:

1.    Die Wohnpauschale erhöht sich um 30 Prozent!

Bisher war im BAföG-Betrag eine Wohnpauschale von 250 Euro für deine eigene Wohnung oder das WG-Zimmer enthalten. Mit der BAföG-Novelle steigt die Wohnpauschale auf 325 Euro – das sind satte 75 Euro mehr pro Monat.

2.    Der Höchstbetrag wird auf 861 Euro pro Monat aufgestockt.

Von Herbst 2019 bis Herbst 2021 wird der BAföG-Höchstsatz Stück für Stück um insgesamt 7% angehoben. Dabei ändern sich sowohl die Höhe des Grundbedarfs, als auch die Wohnpauschale und der Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung.

3.    Die Elternfreibeträge werden erhöht: Bei gleichem Elterneinkommen kriegst du mehr BAföG.

Du hast bisher wenig bis null BAföG bekommen, weil deine Eltern zu viel verdienen? Das kann sich jetzt ändern, denn die Freibeträge auf das Elterneinkommen werden stufenweise* erhöht. (*2019 um 7%, 2020 um 3% und 2021 um 6%) Heißt: Mehr Studierende kriegen mehr bzw. können überhaupt BAföG bekommen!

4.    Bei Höchstförderung zahlt ihr nur noch ca. 1/5 (anstatt bisher 1/4) der erhaltenen Summe zurück.

Beim BAföG gilt die goldene Regel: Das Darlehen wird zur Hälfte als Zuschuss gezahlt – der nicht zurückgezahlt werden muss – und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen. Aber selbst das zinslose Darlehen muss man nicht komplett zurückzahlen, sondern aktuell nur 10.000 Euro! Wer z. B. den Höchstbetrag für Bachelor und Master erhalten hat, zahlt gerade mal 20 Prozent von den gesamten Förderungsbeträgen zurück!

5.    Die Studienabschlusshilfe (BAföG-Bankdarlehen via KfW) ist ab sofort zinsfrei.

Du studierst über die Regelstudienzeit hinaus? Um deine restlichen Semester finanziell gut stemmen zu können, gibt es für alle Neu-Bewilligungen ab dem WiSe 2019 das BAföG-Volldarlehen vom Staat – komplett zinsfrei.

Mehr Informationen zu den Änderungen bekommst du auch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und bei unserer BAföG-Beratung.

News erstellt am  29.10.2019

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